Veranstaltung - Details
Titel Barrierefreier Internet-Zugang für Menschen mit Behinderungen
Beginn 08.12.2004 / 17:30 Uhr
Ende 08.12.2004 / 19:00 Uhr
Referenten Herr Dr. Werner Schweibenz
MAID Koordinator/in Frau Dr. Marita Meisenheimer-R
Veranstaltungsort Hochschule München, Bibliothek
Interessensgebiete Internet
Internettechnologien
Beschreibung Unter barrierefreiem Zugang versteht man, dass ein Mensch mit Behinderungen eine Einrichtung oder einen Service ohne besondere Erschwernisse und ohne fremde Hilfe benutzen kann. Dies gilt nicht nur für den Zugang zu Gebäuden, sondern auch für das Internet. Gerade das World Wide Web als hypermediales Informationsmedium weist zahlreiche Benutzungsbarrieren für Menschen mit Behinderungen auf, zum Beispiel Texte, Bilder und Videos für blinde Benutzer oder Audio für taube Benutzer. Deshalb gibt es in vielen Staaten Rechtsvorschriften zur Sicherstellung des barrierefreien Internet-Zugangs. In der Bundesrepublik Deutschland schreiben das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen - Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) vom 27. April 2002 und die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV) vom 17. Juli 2002 vor, dass bis Ende 2003 bzw. 2005 alle bestehenden Web-Auftritte von Bundesbehörden barrierefrei zugänglich sein müssen. In verschiedenen Bundesländern treffen entsprechende Landesgesetze und -verordnungen ähnliche Regelungen, so beispielsweise das Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz BayBGG) vom 9. Juli 2003.

Die Vorschriften der BITV orientiert sich an den Richtlinien der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortiums. Die WAI hat Richtlinien und Werkzeuge entwickelt sowie Wege aufgezeigt, wie der Zugang für alle Web-Nutzer/innen barrierefrei gestaltet werden kann. Als Richtlinien dazu dienen die Web Content Accessibility Guidelines. Die in den Richtlinien festgelegten Anpassungsmaßnahmen sind notwendig, um Web-Inhalte mit sogenannten assistiven Technologien wie Bildschirmvorleseprogrammen (Screen-Reader) angemessen darstellen zu können. Für die Validierung der barrierefreien Zugänglichkeit von Web-Angeboten bieten die WAI und gemeinnützige Organisationen sowie Firmen Prüfwerkzeuge an.

Folgende Aspekte des barrierefreien Internet-Zugangs werden behandelt:
- Einführung in die Thematik
- Gesetzliche Regelungen in der BRD und im Freistaat Bayern
- Die Richtlinien der Web Accessibility Initiative (Version 1.0, Entwurf für 2.0)
- Validierung von Barrierefreiheit (Methoden und Prüfwerkzeuge)
- Informationsquellen im Web
Der Vortrag richtet sich an Teilnehmer ohne Vorkenntnisse und geht nicht auf Einzelheiten der technischen Umsetzung von Barrierefreiheit ein.


Alle Materialien zur Veranstaltung können von nachfolgender Adresse heruntergeladen bzw. von dieser Adresse aus aufgesucht werden.

http://www.phil.uni-sb.de/~werner/aki/maid2004/
Teilnahmegebühr kostenlos
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